Hauptmenü
Besucher Statistik
Besucher online: 2 Besucher Heute: 168 Gestern:146 Gesamt: 229973
geprüft nach
|
Sie sind hier: Startseite>Lexikon
WICOHs LexikonB Stichwort: BITV Erklärung:
Am 24. Juli 2002 ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Verordnung wird in Kurzform auch Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) genannt. Ziel dieses gesetzlichen Fundamentes ist es, Internetseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Zunächst werden Rahmenbedingungen für die Träger öffentlicher Gewalt (Bundesverwaltung) in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bestimmt. zurück Social Bookmarks |