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WICOHs Lexikon


B
Stichwort:  BITV

Erklärung:

Am 24. Juli 2002 ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Verordnung wird in Kurzform auch Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) genannt.

Ziel dieses gesetzlichen Fundamentes ist es, Internetseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Zunächst werden Rahmenbedingungen für die Träger öffentlicher Gewalt (Bundesverwaltung) in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bestimmt.


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